Dieser Artikel beschreibt die Kennzeichnungpflicht von Sportbooten bzw. Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen unter Hinweis auf die Richtlinien der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).
Das vollständige Dokument des Wasser- und Schiffahrtamtes Berlin kann hier eingesehen werden.
Wo gilt die Kennzeichnungspflicht?
• auf den Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel, Donau
• im Anwendungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßenordnung
Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen sind:
• Kleinfahrzeuge die nur mit Muskelkraft betriebenen werden können*)
• Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m *),
• Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung *),
*) Solche Fahrzeuge können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein.
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BootskennzeichenAmtliche Kennzeichen werden auf Antrag von den Wasser- und Schifffahrtsämtern zugeteilt. Sie bestehen aus einer Kombination von einem oder mehreren Buchstaben, die das ausstellende Wasser- und Schifffahrtsamt erkennen lassen sowie Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich angeschlossen werden. Beispiel: Das amtlich anerkannte Kennzeichen beinhaltet die Nummer des 'Internationalen Bootsscheins für Wassersportfahrzeuge' und den Kennbuchstaben des Verbandes, welcher den Schein ausgestellt hat. Hierbei gilt folgende Kennzeichnung: BootsdekoreNeben dem Bootskennzeichen und dem Bootsnamen als Folienbeschriftung wird das Motorboot oder die Segelyacht oftmals mit einem Bootsdekor individuell gestaltet. Hierzu bieten sich klassische Motive wie Tribals, Tattoos sowie Drachen, Flammen und Flaggen an. |
Ausführung und HerstellungDas Bootskennzeichen wird in der Regel als Folienbeschriftung hergestellt. Hierbei wird das Kennzeichen aus einer Basisfolie (Vollfarbfolie) mit einem Plotter computergesteuert ausgeschnitten und anschließend manuell freigestellt (entgittert). Als Besonderheit ist bei diesem Herstellungsverfahren keine störende spiegelnde Hintergrundfolie vorhanden. Das Bootskennzeichen als computergeschnittene Folie sieht am Objekt wie 'auflackiert' aus. Da das Bootskennzeichen wie z.B. auch eine Yachtbeschriftung oder der Bootsname Wind und Wetter und hoher UV-Belastung ausgesetzt ist, kommt für die Herstellung nur ausgewählte Qualitätsfolie zum Einsatz. WerkzeugeZum Anbringen von Bootskennzeichen, Bootsnamen oder Bootsdekoren benötigen Sie nur wenige Hilfsmittel. Das 'Hauptarbeitsgerät' zur Übertragung einer Folienbeschriftung oder Dekors ist eine Kunststoffrakel, die wir Ihnen als preisgünstiges Hilfsmittel empfehlen wollen. Bei kleineren Motiven kann man sich mit umfunktionierten Hilfsmitteln behelfen, wie z.B. einem mit Stoff umwickelten Eiskratzer oder einem Kunststoffspachtel oder einer alten EC-Karte. |